Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was es ist und warum Unternehmen jetzt handeln müssen 

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) in Kraft und for­dert Unter­neh­men dazu auf, ihre digi­ta­len Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen. Doch was bedeu­tet das genau und wie kön­nen Unter­neh­men sich opti­mal vor­be­rei­ten? In die­sem Arti­kel erklä­ren wir, was das BFSG umfasst und wie es die Anfor­de­run­gen an Dei­ne Web­site verändert. 

Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert!

Wir haben die­sen Bei­trag erwei­tert und gehen in der neu­en Ver­si­on aus­führ­lich auf die kon­kre­ten Anfor­de­run­gen des Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­set­zes (BFSG) für Web­sites und Online­shops ein. Erfah­re, wor­auf du als Betrei­ber ach­ten musst und wie du dich opti­mal auf die neu­en Vor­schrif­ten vorbereitest.

Was ist das BFSG? 

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz ist eine gesetz­li­che Rege­lung, die sicher­stellt, dass digi­ta­le Ange­bo­te wie Web­sites, Online-Shops und Apps für alle Men­schen – ein­schließ­lich Per­so­nen mit Behin­de­run­gen – zugäng­lich sind. Das Ziel ist eine inklu­si­ve­re digi­ta­le Land­schaft, die es jedem ermög­licht, pro­blem­los auf Infor­ma­tio­nen und Dienst­leis­tun­gen zuzu­grei­fen, unab­hän­gig von indi­vi­du­el­len Einschränkungen. 

Was bedeutet das für die Anforderungen an Deine Website? 

Für Unter­neh­men ist das BFSG mehr als nur eine Richt­li­nie – es ist eine Auf­for­de­rung, ihre digi­ta­len Ange­bo­te bis 2025 bar­rie­re­frei zu gestal­ten. Hier sind eini­ge der zen­tra­len Aspek­te, die berück­sich­tigt wer­den sollten: 

  • Kla­re und gut ver­ständ­li­che Navi­ga­ti­on:  
    Men­schen mit Seh­be­hin­de­run­gen oder moto­ri­schen Ein­schrän­kun­gen müs­sen in der Lage sein, sich intui­tiv und ein­fach durch Dei­ne Web­site zu bewe­gen. Stel­le sicher, dass die Navi­ga­ti­on logisch auf­ge­baut ist und klar struk­tu­riert bleibt. 
  • Kom­pa­ti­bi­li­tät mit Hilfs­mit­teln:  
    Web­sites soll­ten pro­blem­los mit Assis­tenz­tech­no­lo­gien wie Screen­rea­dern kom­pa­ti­bel sein. Dies bedeu­tet, dass Dei­ne Inhal­te so gestal­tet wer­den müs­sen, dass sie von die­sen Tech­no­lo­gien erkannt und inter­pre­tiert wer­den können.
  • Kon­trast und Les­bar­keit:  
    Tex­te müs­sen auch bei gerin­gem Kon­trast gut les­bar sein. Zudem soll­te die Schrift­grö­ße anpass­bar sein, damit alle Nut­zer – unab­hän­gig von ihren visu­el­len Fähig­kei­ten – die Inhal­te erfas­sen können.

Relevanz für Unternehmen: Warum das BFSG auch Dich betrifft 

Obwohl das BFSG pri­mär für den B2C-Sek­tor gedacht ist, soll­ten auch B2B-Unter­neh­men das The­ma Bar­rie­re­frei­heit ernst neh­men. Eine bar­rie­re­freie Web­site sorgt nicht nur für eine bes­se­re Nut­zer­er­fah­rung, son­dern beein­flusst auch das Ran­king in Such­ma­schi­nen posi­tiv. Such­ma­schi­nen bevor­zu­gen bar­rie­re­freie und nut­zer­freund­li­che Web­sites, sodass eine Anpas­sung Dei­ner digi­ta­len Ange­bo­te nicht nur gesetz­li­che Anfor­de­run­gen erfüllt, son­dern auch lang­fris­tig Dei­ne Sicht­bar­keit im Netz stärkt. 

Fristen und Übergangsregelungen 

Ab dem 28. Juni 2025 gel­ten die neu­en Vor­schrif­ten des BFSG. Es gibt zwar Über­gangs­fris­ten für spe­zi­fi­sche Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen, jedoch soll­test Du früh­zei­tig mit der Anpas­sung Dei­ner digi­ta­len Ange­bo­te begin­nen, um sicher­zu­stel­len, dass alle Vor­ga­ben recht­zei­tig erfüllt sind. 

Fazit

Han­del jetzt, um den Anfor­de­run­gen des BFSG gerecht zu werden! 

Die Ein­füh­rung des BFSG stellt eine Chan­ce dar, die digi­ta­le Prä­senz Dei­nes Unter­neh­mens zu opti­mie­ren und gleich­zei­tig die Bar­rie­re­frei­heit für alle Nut­zer sicher­zu­stel­len. Wir hel­fen Dir ger­ne dabei, Dei­ne Web­site und Dei­ne digi­ta­len Ange­bo­te bar­rie­re­frei zu gestal­ten. Nut­ze die Mög­lich­keit, früh­zei­tig aktiv zu wer­den und sich so einen Wett­be­werbs­vor­teil zu verschaffen. 

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