Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Worauf Betreiber von Websites und Shops jetzt achten müssen

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) ist in aller Mun­de und sicher fragst du dich auch, was das Gesetz für dein Unter­neh­men, dei­ne Web­site oder dei­nen Online­shop bedeu­tet? Wir klä­ren auf und erklä­ren dir genau, wor­auf du ach­ten musst.

Das Gesetz ver­folgt das Ziel, digi­ta­le Inhal­te für alle Men­schen zugäng­lich zu machen – unab­hän­gig von kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen. Für vie­le Unter­neh­men mag das zunächst nach einem zusätz­li­chen Auf­wand klin­gen, doch Bar­rie­re­frei­heit bie­tet weit mehr als nur recht­li­che Kon­for­mi­tät. Sie eröff­net neue Mög­lich­kei­ten, um Ziel­grup­pen bes­ser zu errei­chen, die Nut­zer­er­fah­rung zu ver­bes­sern und die eige­ne Mar­ke inklu­si­ver zu positionieren.

BFSG in aller Kürze erklärt

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) ver­pflich­tet Unter­neh­men, ihre digi­ta­len Ange­bo­te wie Web­sites und Online­shops bis 28. Juni 2025 bar­rie­re­frei zu gestal­ten. Ziel ist es, digi­ta­le Inhal­te für alle Men­schen zugäng­lich zu machen – ins­be­son­de­re für Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen. Hohe Kon­tras­te, Screen­rea­der-Kom­pa­ti­bi­li­tät und Tas­ta­tur­be­dien­bar­keit gehö­ren zu den zen­tra­len Anfor­de­run­gen. Jetzt han­deln, um Stra­fen zu ver­mei­den und neue Ziel­grup­pen zu erschließen!

Was ist das BFSG und warum ist es relevant?

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) soll sicher­stel­len, dass digi­ta­le Ange­bo­te wie Web­sites, Online­shops oder Apps für alle Men­schen zugäng­lich sind. Ab dem 28. Juni 2025 sind bestimm­te Stan­dards ver­pflich­tend, ins­be­son­de­re für Unter­neh­men, die Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen für End­kun­den anbieten.

Doch Bar­rie­re­frei­heit ist nicht nur ein gesetz­li­ches Muss. Sie zeigt auch, dass ein Unter­neh­men sich um alle Kun­den küm­mert, und kann so ein ech­ter Wett­be­werbs­vor­teil sein. Schließ­lich sind in Deutsch­land etwa 10 Mil­lio­nen Men­schen auf bar­rie­re­freie digi­ta­le Ange­bo­te ange­wie­sen. Unter­neh­men, die die­se Ziel­grup­pe ver­nach­läs­si­gen, könn­ten lang­fris­tig Kun­den ver­lie­ren – vor allem, wenn Mit­be­wer­ber Bar­rie­re­frei­heit als Chan­ce nutzen.

Worauf Betreiber von Websites und Shops achten müssen

Damit eine Web­site oder ein Shop den Anfor­de­run­gen des BFSG ent­spricht, gibt es eini­ge zen­tra­le Aspek­te, die du beach­ten soll­test. Die­se bezie­hen sich weni­ger auf die tech­ni­sche Umset­zung, son­dern viel­mehr dar­auf, wor­auf du bei der Gestal­tung und Struk­tur ach­ten solltest.

1. Hohe Kontraste und gute Lesbarkeit 

Bar­rie­re­frei­heit beginnt mit ein­fa­chen, aber wir­kungs­vol­len Maß­nah­men wie der Ver­wen­dung hoher Kon­tras­te. Tex­te und Schalt­flä­chen soll­ten sich klar vom Hin­ter­grund abhe­ben, um auch von Men­schen mit ein­ge­schränk­tem Seh­ver­mö­gen gut wahr­ge­nom­men zu wer­den. Zusätz­lich spielt die Schrift eine gro­ße Rol­le: Sans-Serif-Schrif­ten wie Ari­al oder Ver­da­na sind ein­fa­cher les­bar als deko­ra­ti­ve Schrift­ar­ten. Auch die Schrift­grö­ße und der Zei­len­ab­stand soll­ten groß­zü­gig bemes­sen sein.

2. Bedienbarkeit mit der Tastatur 

Nicht alle Nut­zer ver­wen­den eine Maus, um eine Web­site zu navi­gie­ren. Für Men­schen mit moto­ri­schen Ein­schrän­kun­gen ist die voll­stän­di­ge Bedie­nung per Tas­ta­tur essen­zi­ell. Das bedeu­tet, dass alle Menü­punk­te, For­mu­la­re und Funk­tio­nen über die Tabu­la­tor-Tas­te erreich­bar sein müssen.

3. Kompatibilität mit Screenreadern 

Screen­rea­der, die Tex­te und Inhal­te einer Web­site vor­le­sen, benö­ti­gen kla­re HTML-Struk­tu­ren. Das bedeu­tet: Über­schrif­ten soll­ten kor­rekt aus­ge­zeich­net sein, ALT-Tex­te für Bil­der müs­sen hin­ter­legt wer­den, und seman­ti­sche Ele­men­te wie Lis­ten oder Tabel­len müs­sen rich­tig ein­ge­setzt wer­den. Eine klar struk­tu­rier­te Sei­te erleich­tert nicht nur Screen­rea­dern die Arbeit, son­dern sorgt auch für eine bes­se­re Nut­zer­er­fah­rung insgesamt.

4. Barrierefreiheit bei Formularen 

For­mu­la­re sind oft ein Schwach­punkt, wenn es um Bar­rie­re­frei­heit geht. Ein­ga­be­fel­der soll­ten kor­rekt beschrif­tet sein, damit Nut­zer direkt ver­ste­hen, wel­che Infor­ma­tio­nen erwar­tet wer­den. Feh­ler­mel­dun­gen müs­sen klar for­mu­liert sein, um den Nut­zer nicht zu verwirren.

5. Multimedia-Inhalte barrierefrei gestalten 

Vide­os und ande­re Mul­ti­me­dia-Inhal­te benö­ti­gen Unter­ti­tel oder Audio­deskrip­tio­nen, um auch für Men­schen mit Hör- oder Seh­be­hin­de­run­gen zugäng­lich zu sein. Dar­über hin­aus soll­ten Mul­ti­me­dia-Play­er leicht bedien­bar sein und Tas­ta­tur­steue­run­gen unterstützen.

Was bedeutet das BFSG für KMUs?

Für KMUs ist das BFSG eine Her­aus­for­de­rung, aber auch eine Chan­ce. Wäh­rend gro­ße Unter­neh­men oft über spe­zia­li­sier­te Abtei­lun­gen ver­fü­gen, sind klei­ne­re Fir­men stär­ker auf exter­ne Part­ner oder All­roun­der ange­wie­sen. Doch genau hier liegt ein Vor­teil: KMUs kön­nen durch geziel­te Maß­nah­men schnell und fle­xi­bel auf die Anfor­de­run­gen reagieren.

Bar­rie­re­frei­heit bedeu­tet für dich nicht nur, recht­li­che Vor­ga­ben zu erfül­len. Es geht auch dar­um, neue Ziel­grup­pen zu erschlie­ßen. Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen bil­den eine wach­sen­de Ziel­grup­pe, die oft über­se­hen wird. Gleich­zei­tig zeigt dein Unter­neh­men mit bar­rie­re­frei­en Ange­bo­ten, dass es Wert auf Inklu­si­on legt – ein Image, das heu­te immer wich­ti­ger wird.

Was bedeutet das BFSG konkret für Websites und Shops?

Als Betrei­ber dei­ner Web­site oder dei­nes Shops soll­test du jetzt han­deln, um dich recht­zei­tig auf die Anfor­de­run­gen vor­zu­be­rei­ten. Der ers­te Schritt ist eine gründ­li­che Ana­ly­se der bestehen­den Inhal­te. Eine Bar­rie­re­frei­heits­prü­fung kann ent­we­der intern oder mit exter­nen Part­nern durch­ge­führt wer­den. Dabei soll­test du fol­gen­de Punk­te priorisieren:

  • Bestands­auf­nah­me:  
    Wel­che Bar­rie­ren gibt es aktu­ell auf dei­ner Website?
  • Sen­si­bi­li­sie­rung:  
    Mit­ar­bei­ter und Part­ner soll­ten geschult wer­den, um Bar­rie­re­frei­heit als fes­ten Bestand­teil der Arbeit zu betrachten.
  • Pla­nung:  
    Wel­che Maß­nah­men kannst du kurz­fris­tig umset­zen, und was erfor­dert lang­fris­ti­ge Planung?

Wich­tig ist auch, dass tech­ni­sche Lösun­gen lang­fris­tig update­si­cher sind. Ins­be­son­de­re bei Shop­sys­te­men wie Shop­ware soll­test du dar­auf ach­ten, dass Anpas­sun­gen nicht nach jedem Update neu imple­men­tiert wer­den müssen.

Fristen und Übergangsregelungen

Ab dem 28. Juni 2025 gel­ten die neu­en Vor­schrif­ten des BFSG. Es gibt zwar eini­ge Über­gangs­fris­ten für spe­zi­fi­sche Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen (z.B. alte Selbst­be­die­nungs­ter­mi­nals oder lau­fen­de Ver­trä­ge), jedoch grei­fen die­se sehr sel­ten und Du soll­test früh­zei­tig mit der Anpas­sung Dei­ner digi­ta­len Ange­bo­te begin­nen, um sicher­zu­stel­len, dass alle Vor­ga­ben recht­zei­tig erfüllt sind.

Fazit

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz ist mehr als nur eine gesetz­li­che Vor­ga­be – es ist eine Chan­ce, digi­ta­le Ange­bo­te für alle zugäng­lich zu machen und neue Ziel­grup­pen zu errei­chen. Nut­ze die ver­blei­ben­de Zeit, um Bar­rie­re­frei­heit Schritt für Schritt in dei­ne digi­ta­le Stra­te­gie zu integrieren.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Mul­ti­me­dia bar­rie­re­frei gestal­ten: Unter­ti­tel und Audio­deskrip­tio­nen für Vide­os bereitstellen.
  • Hohe Kon­tras­te: Sicher­stel­len, dass Tex­te gut les­bar und optisch klar abge­grenzt sind.
  • Tas­ta­tur­be­dien­bar­keit: Alle Funk­tio­nen müs­sen ohne Maus erreich­bar sein.
  • Screen­rea­der-Kom­pa­ti­bi­li­tät: Inhal­te mit kla­rer Struk­tur und ALT-Tex­te für Bil­der ausstatten.
  • Bar­rie­re­freie For­mu­la­re: Ver­ständ­li­che Beschrif­tun­gen und kla­re Feh­ler­mel­dun­gen integrieren.

Jetzt handeln: Barrierefreiheit für deine Website und deinen Shop

Lass dich von uns dabei unter­stüt­zen, dei­ne Web­site oder dei­nen Online­shop fit für das BFSG zu machen. Wir bie­ten dir eine umfas­sen­de Ana­ly­se, Bera­tung und tech­ni­sche Umset­zung, die nicht nur geset­zes­kon­form ist, son­dern auch dei­ne Kun­den begeistert.

Kon­tak­tie­re uns jetzt unver­bind­lich und ver­lie­re kei­ne Zeit: Gemein­sam schaf­fen wir digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit, die begeistert!